Mit Datum vom 22.02.2021 besteht gem. § 9 Absatz der Coronaschutzverordnung wieder die Möglichkeit Sport unter freiem Himmel durchzuführen. Da weder die Sportverwaltung noch die Sportvereine eine dauerhafte Kontrolle der Sportanlagen gewährleisten können, ist jeder einzelne Benutzer der Sportanlage für die Einhaltung…
